Forderung verkaufen oder einziehen? Vergleich für Gläubiger | EXFORDERUNGEN
Forderungsverkauf bringt sofort Geld, mit Abschlag. Inkasso bringt die volle Summe, mit Wartezeit. Wann sich welcher Weg rechnet — konkrete Kriterien und Preise im deutschen Markt.

Sie haben eine offene Rechnung auf dem Tisch und überlegen, wie weiter. Zwei Wege bieten sich an: Forderung verkaufen und in wenigen Tagen Geld auf dem Konto haben, oder Forderung professionell beitreiben und auf die volle Auszahlung warten. Beide Wege haben ihre Berechtigung — es kommt darauf an, was Sie aus der Situation brauchen. Bei EXFORDERUNGEN machen wir beides, wir können Ihnen deshalb unabhängig sagen, wann sich welcher Weg lohnt.
In diesem Vergleich finden Sie: eine Entscheidungsmatrix, realistische Kaufpreise nach Forderungstyp im deutschen Markt, Kriterien für den Ankauf, und wann sich Inkasso tatsächlich besser rechnet als der schnelle Verkauf.
Entscheidungsmatrix: Verkauf vs. Inkasso
| Kriterium | Forderungsverkauf | Inkasso / gerichtliche Beitreibung | |---|---|---| | Geschwindigkeit | Geld innerhalb von Tagen | Monate bis Jahre | | Erlös | 10 – 95 % des Nennwerts (je nach Qualität) | Voller Betrag + Nebenforderungen (bei Erfolg) | | Risiko | Keines — geht auf den Käufer über | Sie tragen das Ausfallrisiko | | Eignung nach Schuldner | Auch bei problematischen Schuldnern | Solventer Schuldner = höhere Quote | | Dokumentation | Belegte Forderung erforderlich | Saubere Dokumentation entscheidend | | Steuerlich | Realisierung des Verlusts sofort | Abschreibung erst bei Uneinbringlichkeit | | Ihr Zeitaufwand | Ein Vertrag, dann fertig | Laufende Begleitung, ggf. Klagverfahren | | Zustimmung des Schuldners | Nicht erforderlich (§ 398 BGB) | Nicht erforderlich |
Faustregel: Geschwindigkeit und Sicherheit kosten Geld; Warten und Aktivität bringen Geld (wenn es klappt). Welche Seite der Gleichung schwerer wiegt, hängt vom Einzelfall ab.
Drei Wege, die oft verwechselt werden: Forderungsverkauf, Inkasso und Factoring
Im deutschen Markt sind drei Werkzeuge im Umlauf, die häufig durcheinandergeraten:
Forderungsverkauf ist die endgültige Übertragung einer offenen Forderung durch Abtretung nach § 398 BGB. Der Käufer wird neuer Gläubiger und übernimmt das Risiko. Sie erhalten den Kaufpreis sofort und sind aus der Sache raus. Gegenüber dem Nennwert ein Abschlag, der das Risiko, die Bearbeitungskosten und den Zeitwert des Geldes abbildet.
Inkasso (treuhänderische Beitreibung) ist die Beauftragung eines registrierten Inkassodienstleisters, die Forderung in Ihrem Namen einzuziehen. Sie bleiben Gläubiger. Der Inkassodienstleister arbeitet auf Erfolgsbasis; die Inkassokosten muss in der Regel der Schuldner als Verzugsschaden tragen (§ 280, § 286 BGB, RDGEG-Vergütungsverzeichnis). Bei vollständiger Realisierung bekommen Sie 100 % zurück.
Factoring ist der laufende Ankauf von noch nicht fälligen Forderungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Klassisches Cashflow-Instrument für Unternehmen ab etwa 500.000 € Jahresumsatz mit regelmäßigem Forderungsaufkommen. Hat eigene Logik (Disagio 2 – 5 %, Factoringgebühr) und ist nicht das, worüber dieser Artikel spricht.
Dieser Artikel vergleicht Forderungsverkauf mit Inkasso/gerichtlicher Beitreibung.
Rechtliche Grundlage des Forderungsverkaufs
Der Forderungsverkauf ist rechtlich eine Abtretung nach § 398 BGB. Der Altgläubiger (Sie) überträgt seinen Anspruch auf den Neugläubiger (uns), der von diesem Moment an auf eigene Rechnung und eigenes Risiko beitreibt. Eine Zustimmung des Schuldners ist regelmäßig nicht erforderlich; eine Benachrichtigung ist nach § 409 BGB sinnvoll.
Achten Sie auf das Abtretungsverbot. § 399 BGB lässt vertragliche Abtretungsverbote grundsätzlich zu. Aber: Im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten wirkt § 354a HGB — selbst wenn der Vertrag ein Abtretungsverbot enthält, ist die Abtretung einer Geldforderung gleichwohl wirksam, wenn das Geschäft beiderseitig ein Handelsgeschäft ist. Der Schuldner kann allerdings mit befreiender Wirkung weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger zahlen, bis er die Abtretungsanzeige erhält. Diese Vorschrift ist im deutschen B2B-Forderungsverkauf zentral und sollte vor jeder Aktion geprüft werden.
Wann der Verkauf sinnvoll ist
Sie brauchen schnell Geld. Der Ankauf ist innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Sie warten nicht auf Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckung. Beim Inkasso reden wir von Monaten, bei streitigen Fällen auch Jahren.
Sie wollen das Risiko loswerden. Nach Unterzeichnung der Abtretungsvereinbarung interessiert Sie der Schuldner nicht mehr. Ob er zahlt, wie viel er zahlt und wann, ist unser Problem.
Sie haben mehrere kleinere Forderungen. Die einzelne Beitreibung kleinerer Beträge ist administrativ nicht tragbar. Der Verkauf eines Forderungspakets ist in solchen Fällen oft der einzige wirtschaftlich vernünftige Weg.
Der Schuldner ist problematisch. Er hat bereits Pfändungen, ist in der Insolvenz, kommuniziert nicht, schichtet Vermögen um. Inkasso wird zäh und unsicher. Der Verkauf bringt zumindest etwas sofort.
Sie wollen sich damit nicht psychologisch beschäftigen. Für viele Selbständige und kleinere Unternehmen ist die Beitreibung belastend — insbesondere, wenn man den Schuldner persönlich kennt. Der Verkauf erledigt diese Belastung mit einem Vertrag.
Der Preis für Geschwindigkeit und Sicherheit ist der Kaufpreis-Abschlag. Der Kaufpreis ist immer niedriger als der Nennwert — der Käufer rechnet Risiko, Beitreibungskosten und Geldzeitwert ein.
Realistische Kaufpreise im deutschen Markt
Der deutsche Forderungsmarkt funktioniert mit einer eigenen Logik, die Gläubiger oft überrascht. Die Spannen sind breiter als in anderen Ländern, und es gibt eine kontraintuitive Beobachtung am unteren Ende.
Neue, unstrittige B2B-Forderung mit guter Schuldnerbonität: 85 – 95 % des Nennwerts. Geprüfter Schuldner, saubere Vertragsdokumentation, Rechnung nicht älter als 1 – 2 Monate, B2B-Beziehung mit klarem Leistungsnachweis. Risiko für den Ankäufer ist niedrig, der Kaufpreis dementsprechend hoch.
Überfällige Forderung mit Dokumentation: 30 – 60 % des Nennwerts. Mahnverfahren noch nicht durchlaufen, aber bereits einige Monate alt, ggf. mehrfach gemahnt, Schuldnerbonität durchschnittlich. Die meisten Fälle mittelständischer Gläubiger landen hier.
Stille, alte oder schwach dokumentierte Forderung: 10 – 30 %. Forderung 1 – 3 Jahre alt, mehrfach gemahnt, Schuldner hat bekannte Zahlungsprobleme oder bisher nicht geantwortet, Dokumentation lückenhaft.
Titulierte Forderung (mit Vollstreckungstitel), bisher nicht realisiert: 10 – 30 %. Hier kommt die deutsche Markteigenheit: Eine titulierte Forderung, die der Gläubiger trotz Titel nicht hat beitreiben können, signalisiert dem Markt, dass die Realisierung schwierig ist — das schlägt im Kaufpreis durch. Ein guter Titel gegen einen liquiden Schuldner ist hingegen wertvoll und kann hoch im Bereich gehandelt werden.
Forderung gegen insolventen Schuldner: unter 10 %, oft nicht ankaufbar. Bei eröffnetem Insolvenzverfahren orientiert sich der Marktwert an der erwartbaren Quote — typischerweise unter 10 % des Nennwerts. Ohne Insolvenzantragschancen schwer verkäuflich.
Die Vorstellung, eine ungesicherte überfällige Forderung gegen 80 % zu verkaufen, ist unrealistisch. Wer sie zu diesem Preis kaufen würde, würde selbst Verlust machen.
Wann sich Inkasso eher rechnet
Der Schuldner ist solvent. Hat er Vermögen, Einkommen oder zumindest unbelastete Konten, ist die Realisierungschance hoch. Die Forderung mit Abschlag zu verkaufen wäre in dieser Lage Geldverschwendung.
Die Forderung ist sauber und gut belegt. Vertrag, Bestellung, Rechnung, Abnahmeprotokoll, Korrespondenz — alles vorhanden. Eine eventuelle Schuldanerkenntnis ist Bonus. In solchen Fällen reicht oft eine gut formulierte anwaltliche Mahnung, und der Schuldner zahlt von selbst.
Der Betrag ist höher. Bei größeren Forderungen ist der absolute Unterschied zwischen Kaufpreis und realisierter Summe entscheidend. 30 % Abschlag von 5.000 € ist eine andere Situation als 30 % Abschlag von 500 €.
Sie haben Zeit. Wenn Cashflow Sie nicht drückt und Sie auch ein Jahr warten können, bringt die Beitreibung mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr.
Der Schuldner kommuniziert. Ist er zu einer notariellen Schuldanerkenntnis bereit, wird die vollstreckbare Urkunde zum stärksten Werkzeug — sie verkürzt den Weg zur Vollstreckung dramatisch.
> Wichtig zum Inkassorecht in Deutschland: Inkassoleistungen sind nach dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) registrierungspflichtig. Seriöse Inkassodienstleister sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und idealerweise Mitglied im BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen). Beauftragen Sie nur registrierte Anbieter — sonst riskieren Sie, dass der Inkassovertrag nichtig ist und Sie Kosten nicht ersetzt bekommen.
Das Mahnverfahren als deutscher Sonderweg
Bevor man von einer "Klage" spricht, lohnt der Hinweis auf das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 – 703d ZPO) — ein in Deutschland sehr verbreitetes vereinfachtes Verfahren, das schneller und günstiger als die Klage ist.
Ablauf: 1. Sie reichen den Antrag auf Mahnbescheid bei einem der zentralen Mahngerichte ein (online möglich). 2. Das Mahngericht erlässt den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. 3. Der Schuldner hat zwei Wochen Widerspruchsfrist. 4. Bei Widerspruch geht das Verfahren ins streitige Verfahren über (Klagebegründung erforderlich). 5. Ohne Widerspruch beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid — das ist Ihr Vollstreckungstitel. 6. Mit dem Vollstreckungsbescheid gehen Sie zum Gerichtsvollzieher.
Vorteile:
- Gerichtskosten deutlich niedriger als bei Klage (eine 0,5-Gebühr nach GKG statt 3,0)
- Schnell — bei ausbleibendem Widerspruch innerhalb von wenigen Wochen titulierte Forderung
- Funktioniert auch ohne Anwalt
Wann es nicht passt:
- Wenn Sie mit Widerspruch rechnen — dann sparen Sie sich den Umweg und klagen gleich.
- Wenn der Schuldner im Ausland sitzt (außer EU-Mahnverfahren nach EuMahnVO).
- Bei strittigen Sachverhalten, bei denen Sie aktiv Beweise vortragen müssen.
Das Mahnverfahren ist in Deutschland das Standardwerkzeug, mit dem Inkassodienstleister und Anwaltskanzleien arbeiten. Wenn der Schuldner zahlt, ohne zu widersprechen — und das ist in der Mehrheit der Fälle so — haben Sie binnen weniger Wochen Geld.
Was wir ankaufen und was nicht
Damit der Vergleich fair ist: nicht jede Forderung lässt sich ankaufen. Unsere Kriterien:
Was wir ankaufen:
- Nennwert 1.000 – 500.000 € (höhere Fälle individuell)
- Forderung nicht älter als 3 Jahre (Ausnahmen bei guter Dokumentation)
- Forderungen gegen Selbständige, juristische Personen und Privatpersonen
- Forderungen aus Rechnungen, Verträgen, Darlehen, Mieten, Wechseln
- Titulierte Forderungen mit Vollstreckungsbescheid oder rechtskräftigem Urteil
Was wir mit Vorsicht ankaufen:
- Forderungen gegen Schuldner in eröffnetem Insolvenzverfahren (nur bei höherer Quotenwahrscheinlichkeit)
- Forderungen mit lückenhafter Dokumentation (Rekonstruktion möglich, aber zu niedrigerem Preis)
- Forderungen gegen vermögensschwache Schuldner ohne Sicherheiten
Was wir nicht ankaufen:
- Forderungen mit wirksamen Abtretungsverbot (rechtliche Hürde — außer bei B2B nach § 354a HGB)
- Höchstpersönliche Forderungen (Unterhalt, Schmerzensgeld u.ä.)
- Forderungen ohne irgendeine belegbare Grundlage
- Forderungen gegen Schuldner mit nachgewiesener vorsätzlicher Gläubigerschädigung
Was wir bei EXFORDERUNGEN tun
Wenn Sie uns eine Forderung übergeben, drängen wir Sie weder automatisch zum Verkauf noch zur Klage. Wir prüfen sie zuerst: Dokumentationsstand, Verjährungsfristen, eventuelles Abtretungsverbot, und wir schauen auf den Schuldner — Vermögen, Pfändungen, Schuldnerverzeichnis, Bonitätsauskunft (Schufa, Creditreform), Zahlungsverhalten.
Auf dieser Grundlage geben wir Ihnen zwei Zahlen: was wir für die Forderung bieten (sofort, ohne Risiko) und welche reale Realisierungschance wir bei einer Beitreibung mit uns sehen (wenn Sie das wählen). Sie entscheiden.
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass:
- Ein Mandant mit der Idee kommt, die Forderung zu verkaufen, und nach Prüfung die Beitreibung empfohlen bekommt, weil wir sehen, dass der Schuldner zahlen wird.
- Ein Mandant glaubt, die Forderung selbst beitreiben zu können, und die Prüfung eine fundamentale Schwäche aufdeckt (Beweismangel, drohende Verjährung, Abtretungsverbot), in welchem Fall der Verkauf deutlich vorteilhafter ist als ein verlorener Rechtsstreit.
- Ein Mandant mehrere Forderungen gegen einen Schuldner hat — hier passt häufig Forderungskonsolidierung, bei der wir beides parallel betreiben.
Worauf zu achten ist
Abtretungsverbot. Häufiger, als die meisten denken. Vor dem Verkauf immer Vertrag oder AGB mit dem Schuldner prüfen. Im B2B-Bereich nach § 354a HGB unwirksam, im B2C und nicht-Handelsgeschäft greift es voll.
Verjährung. Eine verjährte Forderung hat sowohl im Verkauf als auch in der Beitreibung minimalen Wert. Je früher Sie handeln, desto besser. Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre und beginnt mit Schluss des Jahres, in dem Anspruch und Kenntnis vorlagen (§ 199 BGB).
Saubere Abtretungsvereinbarung. Falsch ausgestaltete Haftungsregelungen können dazu führen, dass Sie Geld zurückgeben müssen — wenn sich herausstellt, dass die Forderung teilweise bezahlt war, nicht bestand oder bestritten ist. Standardabtretung "wie sie geht und steht" ohne Modifikationen ist im Forderungskauf gefährlich. § 311a BGB und § 433 BGB analog (für Forderungsverkauf) geben den Rahmen vor; Haftung des Altgläubigers für Bestand der Forderung ist Standard, Haftung für Bonität nur bei ausdrücklicher Übernahme.
Korrekte Schuldnerbenachrichtigung. Erfährt der Schuldner nichts von der Abtretung und zahlt an den ursprünglichen Gläubiger, hat das nach § 409 BGB schuldnerseitig befreiende Wirkung. Das regeln wir für Sie.
Steuerliche Folgen. Beim Forderungsverkauf unter Nennwert entsteht ein Verlust, der steuerlich realisiert wird. Bei der Beitreibung schreiben Sie erst bei nachgewiesener Uneinbringlichkeit ab. Konsultieren Sie Steuerberater — insbesondere bei Forderungen aus dem unternehmerischen Bereich (Umsatzsteuer, Wertberichtigung).
Zusammenfassung: wann welcher Weg
Verkaufen wenn: Sie schnell Geld brauchen, der Schuldner problematisch ist, die Forderung bestritten ist, Sie kein Risiko wollen, Sie viele kleine Forderungen haben, Sie sich nicht damit beschäftigen wollen.
Einziehen / klagen wenn: Schuldner solvent, Dokumentation sauber, Betrag höher, Sie haben Zeit, Schuldner kommuniziert und ist zu einer notariellen Urkunde bereit.
Unsicher? Schicken Sie uns die Forderung zur unverbindlichen Prüfung. Innerhalb von zwei Werktagen geben wir Ihnen ein Ankaufangebot und eine realistische Realisierungsprognose. Dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich, wenn ich meine Forderung verkaufe? Bei neuen, unstrittigen B2B-Forderungen mit gutem Schuldner 85 – 95 % des Nennwerts. Bei überfälligen Forderungen mit Dokumentation 30 – 60 %. Bei alten oder problematischen Forderungen 10 – 30 %. Bei Forderungen gegen insolvente Schuldner unter 10 %. Konkretes Angebot nach Prüfung der Dokumentation und Schuldnerlage.
Kann ich eine bereits beigetriebene Forderung noch verkaufen? Ja. Auch bereits titulierte Forderungen oder solche im laufenden Vollstreckungsverfahren können verkauft werden. Allerdings wird der Kaufpreis meist niedriger sein — dass die Beitreibung läuft und nicht zum Erfolg führt, ist ein Signal für den Markt.
Brauche ich die Zustimmung des Schuldners zur Abtretung? Grundsätzlich nein. § 398 BGB verlangt keine Zustimmung des Schuldners — eine Benachrichtigung ist nach § 409 BGB angezeigt. Ausnahmen: vertragliches Abtretungsverbot (§ 399 BGB, im B2B durch § 354a HGB überspielt) und Forderungen höchstpersönlichen Charakters.
Was ist § 354a HGB? Eine zentrale deutsche Sondervorschrift: Bei Geldforderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften ist eine Abtretung wirksam, auch wenn der Vertrag sie verbietet. Der Schuldner kann allerdings mit befreiender Wirkung an den ursprünglichen Gläubiger zahlen, bis er die Abtretungsanzeige erhält. Das macht den Forderungsverkauf im deutschen B2B-Markt praxistauglich.
Wie lange dauert der Ankauf? Vom Einreichen der Unterlagen bis zum Geld auf Ihrem Konto üblicherweise 3 – 10 Werktage. Hängt von der Vollständigkeit der Dokumentation, der Komplexität und dem Schuldnerprüfungsbedarf ab. Bei einfachen Fällen mit guter Dokumentation auch innerhalb von 3 Tagen.
Wie lange dauert die Beitreibung? Außergerichtliches Inkasso 1 – 3 Monate. Mahnverfahren bei ausbleibendem Widerspruch 4 – 8 Wochen bis zum Vollstreckungsbescheid. Bei Widerspruch geht es ins streitige Verfahren — Klage und Urteil 6 – 18 Monate, mit Berufung 12 – 30 Monate. Anschließende Zwangsvollstreckung weitere 3 – 18 Monate je nach Vermögenslage des Schuldners. Eine notarielle Urkunde verkürzt diese Zeiten dramatisch.
Was passiert, wenn der Schuldner nach der Abtretung an den ursprünglichen Gläubiger zahlt? Wenn der Schuldner über die Abtretung informiert war, ist die Zahlung an den alten Gläubiger nach § 407 BGB grundsätzlich nicht befreiend, der Schuldner muss erneut an den neuen Gläubiger leisten. War er nicht informiert (§ 407, § 409 BGB), wirkt die Zahlung befreiend, und der alte Gläubiger muss das vereinnahmte Geld an den neuen Gläubiger herausgeben. Deshalb ist die ordentliche Benachrichtigung entscheidend — wir übernehmen das für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Forderungsverkauf und Factoring? Beim Forderungsverkauf werden einzelne, meist überfällige Forderungen verkauft. Beim Factoring werden laufend alle Neu-Forderungen aus dem operativen Geschäft an einen Factor verkauft, in der Regel mit eigenem Disagio (2 – 5 %) und Factoringgebühr. Factoring lohnt sich erst ab einem Jahresumsatz von etwa 500.000 € und regelmäßigem Forderungsaufkommen. Forderungsverkauf ist anlassbezogen und punktuell.